- Erfolgreicher Bachelor-Abschluss im Studiengang „Kommunikations- und Multimediamanagement“ der HSD oder einem dazu vergleichbaren Bachelorstudiengang an einem wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich
- Studienabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,3
- Nachweis englischer Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 (i.d.R. durch Abitur oder englischsprachiges Bachelor-Studium belegt)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 (gilt automatisch als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) bzw. der Bachelorabschluss in einem deutschsprachigen Bildungs- bzw. Studiengang erworben wurde)
Die hier im Folgenden genannten Zugangsvoraussetzungen sind in § 4 der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf 2017 in Verbindung mit § 1 der PO (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang Kommunikations-, Multimedia- und Marktmanagement an der Hochschule Düsseldorf 2017 geregelt.
Studienabschluss
Der Masterstudiengang Kommunikations-, Multimedia- und Marktmanagement baut konsekutiv auf den Bachelorstudiengang Kommunikations- und Multimediamanagement des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf auf. Das mit einem Master of Arts abschließende Masterstudium Kommunikations-, Multimedia- und Marktmanagement baut auf Kenntnissen auf Bachelorniveau in den Bereichen Medienökonomie, Kommunikationsmanagement, Kommunikationsinstrumente, Marketing, E-Business, Multimediamanagement sowie den Grundlagen der Unternehmensführung, Bilanzierung und Kosten- und Leistungsrechnung, Wirtschafts- und Privatrecht sowie Medienrecht auf.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein Studienabschluss in einem wie oben bezeichneten Bachelorstudiengang oder ein Studienabschluss in einem an einer inländischen oder ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich angebotenen vergleichbaren Bachelorstudiengang. Als Studiengänge in diesem Sinne gelten im Regelfall insbesondere Medienwirtschaft, Medienmanagement, Kommunikationswirtschaft oder Kommunikationsmanagement (vgl. § 1 Abs. 1 der PO (Studiengangspezifische Bestimmungen) 2017).
Sprachkenntnisse
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Der Nachweis kann erfolgen durch:
- die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8 durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder
- einen TOEFL-Test mit mindestens 550 Punkten (schriftlich) bzw. 215 Punkten (computer-based) oder 78 Punkten (iBT) oder
- einen IELTS-Test mit einem Mindestergebnis von 6,0 in allen Teilen oder
- C1 Advanced (Cambridge, früher: Das Certificate in Advanced English) mit der Note A, B oder C oder
- C2 Proficiency (Cambridge, früher: Das Certificate of Proficiency in English) mit der Note A, B oder C oder
- B2 First (Cambridge, früher: Das First Certificate in English) mit der Note A oder B oder
- B2 Business Vantage oder C1 Business Higher (Cambridge, früher: Das Business English Certificate, Vantage oder Higher Level in allen Teilen).
Die Nachweise b. bis g. dürfen zum Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein.
Note
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die einen entsprechenden Studienabschluss (s.o. Studienabschluss) mit einer Gesamtnote von mindestens 2,3 nachweisen können. Weisen Bewerberinnen und Bewerber zudem einschlägige Praxiserfahrung aus beruflicher Vollzeittätigkeit von mindestens 18 Monaten Dauer im Anschluss an den qualifizierten Studienabschluss nach, werden diese Leistungen auf Antrag mit einem absoluten Wert von bis zu 1,0 beim Notendurchschnitt des Studienabschlusses im Rahmen des Vergabeverfahrens berücksichtigt. Bei beruflicher Teilzeittätigkeit, die mindestens der Hälfte eines Vollzeitäquivalents entspricht, verlängert sich die notwendige Dauer der Praxiserfahrung entsprechend. Der im Einzelfall anzuwendende Korrekturfaktor wird durch die Studiengangleitung festgestellt.
Eine Bewerbung auf Basis einer vorläufigen Gesamtnote ist möglich.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zum Bewerbungsablauf.
Das Masterstudium setzt keine Praxiserfahrung in Form eines Praktikums oder beruflicher Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung voraus. Durch einschlägige Praxistätigkeiten vor dem Master-Studium erworbene Kenntnisse sollen jedoch bei der Bewerberauswahl positiv berücksichtigt werden. Daher erfolgt bei Nachweis einer mindestens 18 monatigen einschlägigen Praxistätigkeit auf Antrag eine Notenverbesserung von maximal 1,0 Noten (vgl. Zulassungsvoraussetzungen § 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung (studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang Kommunikations-, Multimedia- und Marktmanagement).